Candan Gastronomietechnik GmbH & Co.KG
Elpke 107
33605 Bielefeld
Tel.: 0521 – 96293837
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG
I. Geltung
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen (nachfolgend Geschäftsbedingungen). Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an; sie werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die in unserer
Werbung/Prospekten/Verkaufsunterlagen enthaltenen Produktabbildungen, Angaben zum
Verwendungszweck oder technische Daten beinhalten kein Angebot auf Abschluss eines
Garantievertrages.
3. Die Bestellung der Ware bzw. Leistung durch den Kunden bedeutet das verbindliche Angebot des
Kunden, die bezeichnete Ware/Leistung erwerben zu wollen. Wir können das mit der Bestellung des
Kunden unterbreitete verbindliche Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Bestelleingang
annehmen. Die Annahme kann schriftlich, textlich oder durch Auslieferung der bestellten Ware oder
der Erbringung der bestellten Leistung erfolgen. Wir sind nicht zur Annahme von Bestellungen
verpflichtet. Erklären wir nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bestelleingang die Annahme der
Bestellung, ist die Bestellung abgelehnt.
4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg werden wir den Zugang der Bestellung umgehend
bestätigen, wobei diese Eingangsbestätigung keine Annahme der Bestellung darstellt, aber mit einer
solchen verbunden werden kann. Bei mündlichem Vertragsabschluss wird der Leistungsumfang der
von uns zu erbringenden Lieferungen/Leistungen durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung
bestimmt.
5. Wir behalten uns technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts vor, ohne dass der Kunde daraus Rechte
herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr
und annähernd; sie sind keine vereinbarte Beschaffenheit, es sei denn, solches erfolgt ausdrücklich
und schriftlich.
6. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht
zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
III. Preise, Zahlungen
1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise grundsätzlich in Euro netto zzgl.
Verpackungs- und Versandkosten. Gesetzliche Abgaben, Zölle und Steuern sind in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten. Sofern Ware bestellt wird, die sich nicht in unserem
Lager befindet, sind wir berechtigt 50 % der Auftragssumme als Vorkasse zu verlangen.
2. Unsere Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an für 6 Wochen. Liegen zwischen dem Tag
des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Wochen, so können wir die
Preise an die Veränderung von Löhnen, Materialkosten, Einstandspreise und Wechselkurse
anpassen.
3. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei
Lieferungen nicht vor Versendung der Ware und bei Leistungen nicht vor Abnahme.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig,
rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten
Produkts, für das wir Zahlung verlangen.
5. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung wird der jeweils offene Rechnungsbetrag in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Für jede schriftliche Mahnung nach
Verzugseintritt berechnen wir eine Mahngebühr von € 10,00.
6. Verschlechtert sich nach Vertragsschluss die finanzielle Situation des Kunden wesentlich, so sind
wir berechtigt, sämtliche Zahlungen sofort fällig zu stellen und für künftige Lieferungen oder
Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
IV. Lieferung und Montage
1. Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden unzumutbar.
Der Kunde ist bei Teilerfüllung zur Zahlung der anteiligen Vergütung verpflichtet.
2. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Leistungszeit müssen schriftlich erfolgen. Sie
sind nur dann verbindlich, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem
Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa
Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Die Angabe
einer Liefer- oder Leistungszeit und unserem initialen Angebot ist unverbindlich.
3. Die Lieferung ist rechtzeitig, wenn Sie spätestens am vereinbarten Lieferzeitpunkt beim Kunden
ankommt. Verfrühungen sind unschädlich und müssen vom Kunden akzeptiert werden. Eine
Leistung ist dann rechtzeitig, erbracht, wenn spätestens zum vereinbarten Fertigstellungstermin
Abnahmereife vorliegt.
4. Bei nachträglichen Vertragsänderungen oder –Ergänzungen beginnt die jeweils vereinbarte
Lieferzeit neu zu laufen.
5. Wir kommen dann nicht in Verzug, wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, selbst
nicht beliefert werden, z.B. wenn Lieferschwierigkeiten unseres Lieferanten, von uns nicht zu
vertretendem Energiemangel etc. Wir sind verpflichtet, die ausbleibende Selbstbelieferung dem
Kunden unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Nichtbelieferung mehr als 4 Monate, können beide
Parteien nach dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, der Kunde jedoch nur dann, wenn es für ihn
unzumutbar ist, eventuell von uns vorgeschlagene Ersatzprodukte zu akzeptieren. Bei Rücktritt
haben wir dem Kunden unverzüglich die geleisteten Anzahlungen zurückzubezahlen, allerdings nur
soweit die von uns bereits erbrachten Leistungen für den Kunden infolge des Rücktrittes keinen
Wert mehr haben. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Bei Verzögerungen aufgrund höher Gewalt, Streik, u.ä. verlängert sich die Lieferungs- und
Leistungszeit um die Dauer der Verzögerung; wir haften für derartige Behinderungen nicht.
7. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom
Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt,
eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %,
insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Ein darüber hinausgehender
Schadensersatz ist im Rahmen der Bestimmungen Ziffer IX. ausgeschlossen.
V. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so können
wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den uns
entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Für gelagerte Ware hat der Kunde im Fall des Annahmeverzuges Lagerkosten in Höhe von 10,00 € pro
Tag und bestellter Ware zu zahlen.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen hat. Das
gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung,
übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiterzukaufen
oder an Dritte weiterzugeben. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden
insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer,
Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst
eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt
sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten
Leistungshindernisse beruft.
3. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn
Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, sind
wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch uns liegt eine
entsprechende Rücktrittserklärung.
4. Für den Fall, dass der Kunde entgegen der Anordnung in Ziff. 1. die Vorbehaltsware veräußert oder
an Dritte weitergibt, tritt der Käufer die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf oder
der Weitergabe ergibt, ab. Die Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, die
Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen.
VIII. Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Wir leisten Gewähr, dass die von uns gelieferten Produkte und Leistungen dem Stand der Technik
entsprechen und die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften haben. Die Gewährleistung erstreckt
sich nicht auf eventuell vom Kunden verfolgte Zwecke. Beschaffenheitsvereinbarungen existieren
nicht.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Übergabe der Lieferung an den Kunden bzw.
ab Abnahme der Leistung. Der Kunde hat die Ware einer umfassenden Eingangskontrolle zu
unterziehen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgerecht genehmigt, wenn wir nicht innerhalb von 7
Tagen nach Erhalt der Ware, mindestens jedoch binnen 12 Tagen nach deren Auslieferungen eine
schriftliche Anzeige des Kunden erhalten, in der konkret mitgeteilt wird, welche Rügen erhoben
werden. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, seinen Obliegenheiten nach § 377 HGB
nachzukommen.
3. Vorbehaltlich rechtzeitiger Untersuchung und Mangelrüge nach § 377 HGB leisten wir wie folgt
Gewähr:
4. a) Bei Mängeln der Kaufsache sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung in
Form von Nachbesserung oder mangelfreie Ersatzlieferung zu leisten.
b) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen der Mängel zu.
c) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so erstreckt sich unsere
Haftung nicht auf Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Eine Haftung
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine vom Kunden gesetzte Nacherfüllungsfrist
erfolglos abgelaufen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei
erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware die einen Strom oder
Wasseranschluss benötigt, ausschließlich durch entsprechend geschultes Fachpersonal an das
Versorgungsnetz anzuschließen ist. Sofern der Anschluss nicht durch eine hierzu fachlich geeignete
Person erfolgt, können keine Gewährleistungsrechte hergeleitet werden sofern der Mangel auf die
nicht fachgerechte Installation der Ware zurückzuführen ist.
6. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
IX. Garantie
Für gelieferte neue Gegenstände wird eine Garantie in Form einer Vollgarantie übernommen. Sofern
sich innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, beginnend mit Lieferung der Ware, ein Mangel zeigt,
werden etwaig erforderliche Ersatzteile durch uns kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gegenstand
dieser Garantie sind ebenfalls die Kosten für die Prüfung der Ware und die Montage der Ersatzteile
(inkl. An- und Abfahrt). Für diese sog. Vollgarantie werden 3 % der Nettokaufsumme zzgl.
Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe fällig.
Die vorstehende Vollgarantie gilt ausschließlich für den Fall, dass der Mangel auf einem technischen
Fehler der Ware und nicht auf Handlungen des Kunden (bspw. eine fehlerhafte Bedienung) beruht.
Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, ab einem Umkreis von mehr als 100
km vom Geschäftssitz, einen Dritten mit der Prüfung der Ware und der Montage der Ersatzteile zu
beauftragen.
X. Haftung
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen, bei Personenschäden, bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit
entstanden sind, die wir zugesichert haben, und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Datenschutz
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen
ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Bielefeld
Riegel & Unger KG (Sunderweg 3, 33649 Bielefeld), zusammen, von der wir die dazu benötigten
Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an
Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem
ausführlichen Merkblatt „Creditreform Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO, abrufbar unter dem
Link https://www.creditreform.com/eu-dsgvo.html.
XII. Rechtswahl; Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach
unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.