AGB

Candan Gastronomietechnik GmbH & Co.KG
Elpke 107
33605 Bielefeld
Tel.: 0521 – 96293837

Verkaufs- und Lieferbedingungen der 

Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG 

I. Geltung 

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit 

Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen 

Sondervermögen. 

II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt 

1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Verkaufs- und 

Lieferbedingungen (nachfolgend Geschäftsbedingungen). Abweichende Geschäftsbedingungen 

des Kunden erkennen wir nicht an; sie werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme 

der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. 

2. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die in unserer 

Werbung/Prospekten/Verkaufsunterlagen enthaltenen Produktabbildungen, Angaben zum 

Verwendungszweck oder technische Daten beinhalten kein Angebot auf Abschluss eines 

Garantievertrages. 

3. Die Bestellung der Ware bzw. Leistung durch den Kunden bedeutet das verbindliche Angebot des 

Kunden, die bezeichnete Ware/Leistung erwerben zu wollen. Wir können das mit der Bestellung des 

Kunden unterbreitete verbindliche Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Bestelleingang 

annehmen. Die Annahme kann schriftlich, textlich oder durch Auslieferung der bestellten Ware oder 

der Erbringung der bestellten Leistung erfolgen. Wir sind nicht zur Annahme von Bestellungen 

verpflichtet. Erklären wir nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bestelleingang die Annahme der 

Bestellung, ist die Bestellung abgelehnt. 

4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg werden wir den Zugang der Bestellung umgehend 

bestätigen, wobei diese Eingangsbestätigung keine Annahme der Bestellung darstellt, aber mit einer 

solchen verbunden werden kann. Bei mündlichem Vertragsabschluss wird der Leistungsumfang der 

von uns zu erbringenden Lieferungen/Leistungen durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung 

bestimmt. 

5. Wir behalten uns technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben 

in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und 

Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts vor, ohne dass der Kunde daraus Rechte 

herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr 

und annähernd; sie sind keine vereinbarte Beschaffenheit, es sei denn, solches erfolgt ausdrücklich 

und schriftlich. 

6. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir 

uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht 

zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 

III. Preise, Zahlungen 

1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise grundsätzlich in Euro netto zzgl. 

Verpackungs- und Versandkosten. Gesetzliche Abgaben, Zölle und Steuern sind in der jeweiligen 

gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten. Sofern Ware bestellt wird, die sich nicht in unserem 

Lager befindet, sind wir berechtigt 50 % der Auftragssumme als Vorkasse zu verlangen. 

2. Unsere Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an für 6 Wochen. Liegen zwischen dem Tag 

des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Wochen, so können wir die 

Preise an die Veränderung von Löhnen, Materialkosten, Einstandspreise und Wechselkurse 

anpassen. 

3. Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei 

Lieferungen nicht vor Versendung der Ware und bei Leistungen nicht vor Abnahme.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus 

Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, 

rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten 

Produkts, für das wir Zahlung verlangen. 

5. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung wird der jeweils offene Rechnungsbetrag in Höhe von 9 

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Für jede schriftliche Mahnung nach 

Verzugseintritt berechnen wir eine Mahngebühr von € 10,00. 

6. Verschlechtert sich nach Vertragsschluss die finanzielle Situation des Kunden wesentlich, so sind 

wir berechtigt, sämtliche Zahlungen sofort fällig zu stellen und für künftige Lieferungen oder 

Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 

IV. Lieferung und Montage 

1. Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden unzumutbar. 

Der Kunde ist bei Teilerfüllung zur Zahlung der anteiligen Vergütung verpflichtet. 

2. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Leistungszeit müssen schriftlich erfolgen. Sie 

sind nur dann verbindlich, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem 

Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa 

Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Die Angabe 

einer Liefer- oder Leistungszeit und unserem initialen Angebot ist unverbindlich. 

3. Die Lieferung ist rechtzeitig, wenn Sie spätestens am vereinbarten Lieferzeitpunkt beim Kunden 

ankommt. Verfrühungen sind unschädlich und müssen vom Kunden akzeptiert werden. Eine 

Leistung ist dann rechtzeitig, erbracht, wenn spätestens zum vereinbarten Fertigstellungstermin 

Abnahmereife vorliegt. 

4. Bei nachträglichen Vertragsänderungen oder –Ergänzungen beginnt die jeweils vereinbarte 

Lieferzeit neu zu laufen. 

5. Wir kommen dann nicht in Verzug, wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, selbst 

nicht beliefert werden, z.B. wenn Lieferschwierigkeiten unseres Lieferanten, von uns nicht zu 

vertretendem Energiemangel etc. Wir sind verpflichtet, die ausbleibende Selbstbelieferung dem 

Kunden unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Nichtbelieferung mehr als 4 Monate, können beide 

Parteien nach dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, der Kunde jedoch nur dann, wenn es für ihn 

unzumutbar ist, eventuell von uns vorgeschlagene Ersatzprodukte zu akzeptieren. Bei Rücktritt 

haben wir dem Kunden unverzüglich die geleisteten Anzahlungen zurückzubezahlen, allerdings nur 

soweit die von uns bereits erbrachten Leistungen für den Kunden infolge des Rücktrittes keinen 

Wert mehr haben. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. 

6. Bei Verzögerungen aufgrund höher Gewalt, Streik, u.ä. verlängert sich die Lieferungs- und 

Leistungszeit um die Dauer der Verzögerung; wir haften für derartige Behinderungen nicht. 

7. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom 

Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, 

eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, 

insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung 

nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Ein darüber hinausgehender 

Schadensersatz ist im Rahmen der Bestimmungen Ziffer IX. ausgeschlossen. 

V. Annahmeverzug 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so können 

wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den uns 

entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges 

geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf 

den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 

Für gelagerte Ware hat der Kunde im Fall des Annahmeverzuges Lagerkosten in Höhe von 10,00 € pro 

Tag und bestellter Ware zu zahlen.

VI. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen hat. Das 

gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, 

übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über. 

VII. Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der 

Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware weiterzukaufen 

oder an Dritte weiterzugeben. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden 

insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr 

als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns. 

2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, 

Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst 

eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt 

sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten 

Leistungshindernisse beruft. 

3. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn 

Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, sind 

wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch uns liegt eine 

entsprechende Rücktrittserklärung. 

4. Für den Fall, dass der Kunde entgegen der Anordnung in Ziff. 1. die Vorbehaltsware veräußert oder 

an Dritte weitergibt, tritt der Käufer die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf oder 

der Weitergabe ergibt, ab. Die Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, die 

Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. 

VIII. Mängelansprüche (Gewährleistung) 

1. Wir leisten Gewähr, dass die von uns gelieferten Produkte und Leistungen dem Stand der Technik 

entsprechen und die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften haben. Die Gewährleistung erstreckt 

sich nicht auf eventuell vom Kunden verfolgte Zwecke. Beschaffenheitsvereinbarungen existieren 

nicht. 

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Übergabe der Lieferung an den Kunden bzw. 

ab Abnahme der Leistung. Der Kunde hat die Ware einer umfassenden Eingangskontrolle zu 

unterziehen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgerecht genehmigt, wenn wir nicht innerhalb von 7 

Tagen nach Erhalt der Ware, mindestens jedoch binnen 12 Tagen nach deren Auslieferungen eine 

schriftliche Anzeige des Kunden erhalten, in der konkret mitgeteilt wird, welche Rügen erhoben 

werden. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, seinen Obliegenheiten nach § 377 HGB 

nachzukommen. 

3. Vorbehaltlich rechtzeitiger Untersuchung und Mangelrüge nach § 377 HGB leisten wir wie folgt 

Gewähr: 

4. a) Bei Mängeln der Kaufsache sind wir berechtigt, nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung in 

Form von Nachbesserung oder mangelfreie Ersatzlieferung zu leisten. 

b) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben 

kein Schadensersatzanspruch wegen der Mängel zu. 

c) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so erstreckt sich unsere 

Haftung nicht auf Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Eine Haftung 

für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. 

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine vom Kunden gesetzte Nacherfüllungsfrist 

erfolglos abgelaufen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei 

erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten. 

Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung ausgeschlossen.

5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ware die einen Strom oder 

Wasseranschluss benötigt, ausschließlich durch entsprechend geschultes Fachpersonal an das 

Versorgungsnetz anzuschließen ist. Sofern der Anschluss nicht durch eine hierzu fachlich geeignete 

Person erfolgt, können keine Gewährleistungsrechte hergeleitet werden sofern der Mangel auf die 

nicht fachgerechte Installation der Ware zurückzuführen ist. 

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. 

IX. Garantie 

Für gelieferte neue Gegenstände wird eine Garantie in Form einer Vollgarantie übernommen. Sofern 

sich innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, beginnend mit Lieferung der Ware, ein Mangel zeigt, 

werden etwaig erforderliche Ersatzteile durch uns kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gegenstand 

dieser Garantie sind ebenfalls die Kosten für die Prüfung der Ware und die Montage der Ersatzteile 

(inkl. An- und Abfahrt). Für diese sog. Vollgarantie werden 3 % der Nettokaufsumme zzgl. 

Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe fällig. 

Die vorstehende Vollgarantie gilt ausschließlich für den Fall, dass der Mangel auf einem technischen 

Fehler der Ware und nicht auf Handlungen des Kunden (bspw. eine fehlerhafte Bedienung) beruht. 

Candan Gastronomietechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, ab einem Umkreis von mehr als 100 

km vom Geschäftssitz, einen Dritten mit der Prüfung der Ware und der Montage der Ersatzteile zu 

beauftragen. 

X. Haftung 

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe 

Fahrlässigkeit. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen 

Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren 

Erfüllungsgehilfen, bei Personenschäden, bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit 

entstanden sind, die wir zugesichert haben, und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 

XI. Datenschutz 

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen 

ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Bielefeld 

Riegel & Unger KG (Sunderweg 3, 33649 Bielefeld), zusammen, von der wir die dazu benötigten 

Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an 

Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem 

ausführlichen Merkblatt „Creditreform Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO, abrufbar unter dem 

Link https://www.creditreform.com/eu-dsgvo.html. 

XII. Rechtswahl; Gerichtsstand 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach 

unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
DEHOGA
Candan Gastronomietechnik ist Partner des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes in OWL.
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